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Bei Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften, die in die Zuständigkeit von mehr als einem Mitgliedstaat fallen, arbeiten die zuständigen Behörden dieser Mitgliedstaaten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zusammen.
Die EU-Zollbehörde kann die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für die in Absatz 1 genannten Zwecke unterstützen und erleichtern.
Bei Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften, die in die Zuständigkeit von mehr als einem Mitgliedstaat fallen, ist eine Zusammenarbeit zwischen diesen…
Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander, mit den Zollbehörden ihres Mitgliedstaats, mit den zuständigen Behörden und Zollbehörden anderer…
Die EU-Zollbehörde kann mit anderen nationalen Behörden sowie mit der Kommission und anderen Organen, Ämtern, Agenturen, Netzen und Einrichtungen der Union…
Soweit dies zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich ist, arbeiten die zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats, einschließlich der…
Ist dies zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich, so arbeiten die zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats, einschließlich der…
auf Ersuchen eines Mitgliedstaats Erleichterung und Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden sowie der Zusammenarbeit zwischen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.