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Neben der EU-Zolldatenplattform sollten die Mitgliedstaaten weiterhin ihre eigenen Anwendungen entwickeln können, um die Daten der EU-Zolldatenplattform zu nutzen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass ihre Anwendungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen in Bezug auf das Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit. Um die Zeit bis zur Markteinführung zu verkürzen, sollten die Mitgliedstaaten die EU-Zollbehörde mit den finanziellen Mitteln ausstatten und mit dem Auftrag zur Entwicklung solcher Anwendungen betrauen können. In diesen Fällen sollte die EU-Zollbehörde die Anwendungen zum Nutzen aller Mitgliedstaaten entwickeln. Dies könnte durch die Erstellung von anbieterunabhängigen Open-Source-Anwendungen nach dem Rahmen für die gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung von IT-Lösungen geschehen.
Die Mitgliedstaaten können die EU-Zollbehörde ersuchen, die in Absatz 1 genannten Anwendungen zu entwickeln. Gegebenenfalls koordiniert die EU-Zollbehörde die…
Die EU-Zolldatenplattform wird entwickelt, um die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725, der Verordnung (EU) 2023/2841…
Um die Funktionen der einzelstaatlichen IT-Systeme der Mitgliedstaaten beizubehalten, sollten die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben,…
Um ein einheitliches Niveau der Digitalisierung sicherzustellen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu…
Die EU-Zolldatenplattform sollte den Datenfluss ermöglichen. Die Nutzer sollten in der Lage sein, alle relevanten Daten, die zur Erfüllung ihrer zollrechtlichen…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, in Absprache mit der Kommission bestimmte Daten, deren Offenlegung ihren wesentlichen Sicherheitsinteressen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.