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Behörden, Unternehmen, Verbraucher und Einwohner sollten in der Lage sein, Waren zu melden, die in die Union eingeführt oder aus der Union ausgeführt werden sollen und nicht den von den Zollbehörden angewandten einschlägigen Rechtsvorschriften der Union entsprechen. Die in Bezug auf diese Waren gemeldeten Informationen sollten auf der EU-Zolldatenplattform verfügbar sein, und es sollte möglich sein, sie zum Zweck des Risikomanagements zu nutzen.
Ermöglichung von Berichterstattungsfähigkeiten, einschließlich der Möglichkeit, zur Ein- oder Ausfuhr vorgesehene Waren zu melden, die nicht den von den…
Risikobezogene Informationen werden ausgetauscht zwischen: Wenn Zollbehörden am ersten Eingangsort Grund zur Annahme haben, dass dem Unionsrecht unterliegende…
Vorbehaltlich der Zustimmung der Zollbehörde kann die Meldung der Ankunft der Waren den Zollbehörden auf anderem Wege als über die EU-Zolldatenplattform, z. B.…
Daher sollten auf Unionsebene Risikomanagementaktivitäten eingeführt und Bestimmungen erlassen werden, die sicherstellen, dass auf Unionsebene umfassende Daten…
Die EU-Zolldatenplattform sollte den Datenfluss ermöglichen. Die Nutzer sollten in der Lage sein, alle relevanten Daten, die zur Erfüllung ihrer zollrechtlichen…
Die Rechte und Verpflichtungen der Personen, die für die in das und aus dem Zollgebiet der Union verbrachten Waren verantwortlich sind, sollten klarer definiert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.