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Die Kommission entwickelt, betreibt und wartet die EU-Zolldatenplattform.
Nach Konsultation der Mitgliedstaaten kann die Kommission die EU-Zollbehörde mit der Entwicklung, dem Betrieb und der Wartung der EU-Zolldatenplattform betrauen, unter Berücksichtigung der Frage, ob die EU-Zollbehörde in der Lage ist, diese Aufgaben wahrzunehmen.
Die Entwicklung, der Betrieb und die Wartung der EU-Zolldatenplattform umfassen:
die Festlegung technischer Spezifikationen für die Datenverarbeitung innerhalb der EU-Zolldatenplattform;
die Festlegung eines Rahmens für die Datenqualität;
die Implementierung der Funktionen der EU-Zolldatenplattform gemäß Artikel 38 Absatz 3, mit Ausnahme der Wartung und Aktualisierung im Einklang mit den geltenden nationalen Bestimmungen zur Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer, die von den Mitgliedstaaten vorzunehmen sind;
die Bereitstellung allgemeiner Leitlinien für die Nutzung der EU-Zolldatenplattform;
die Einrichtung einer öffentlichen Kontaktstelle zur Unterstützung der Nutzer der EU-Zolldatenplattform, auch bei Sicherheitsbedrohungen;
die Annahme von Maßnahmen zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung des Betriebs der EU-Zolldatenplattform.
erfolgt die Weiterentwicklung und Wartung dieser Anwendung auf der Grundlage einer neuen Kofinanzierungsvereinbarung.
Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der zollrechtlichen Vorschriften oder anderer von den Zollbehörden angewandter Vorschriften,…
die Funktionen der EU-Zolldatenplattform, die in der Pilotphase angewandt und getestet werden sollen;
Beitrag zur Entwicklung, zum Betrieb und zur Wartung der Informationstechnologien, die zur Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verfahren und zur…
Um ein einheitliches Niveau der Digitalisierung sicherzustellen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu…
Die Kommission und die EU-Zollbehörde stellen sicher, dass die EU-Zolldatenplattform über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.