Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Funktionen der einzelstaatlichen IT-Systeme der Mitgliedstaaten beizubehalten, sollten die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Daten direkt innerhalb der EU-Zolldatenplattform zu verarbeiten. Daher sollten die nach der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden und die nach der Verordnung (EU) 2019/1020 für die Marktüberwachung zuständigen Behörden mit den richtigen Diensten und Instrumenten in der EU-Zolldatenplattform ausgestattet werden, sodass sie die relevanten Zolldaten nutzen können, um zur Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union beizutragen und zur Minimierung des Risikos, dass nicht konforme Waren in die Union verbracht werden, mit den Zollbehörden zusammenzuarbeiten.
Die von den Mitgliedstaaten nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/1020 benannten Marktüberwachungsbehörden dürfen auf der EU-Zolldatenplattform verfügbare…
Die EU-Zolldatenplattform wird entwickelt, um die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725, der Verordnung (EU) 2023/2841…
Die EU-Zolldatenplattform sollte den Datenfluss ermöglichen. Die Nutzer sollten in der Lage sein, alle relevanten Daten, die zur Erfüllung ihrer zollrechtlichen…
Um ein einheitliches Niveau der Digitalisierung sicherzustellen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu…
Neben der EU-Zolldatenplattform sollten die Mitgliedstaaten weiterhin ihre eigenen Anwendungen entwickeln können, um die Daten der EU-Zolldatenplattform zu…
Um eine bessere Überwachung der Handelsströme und eine straffere Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden als den Zollbehörden sicherzustellen, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.