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Der Vorgang der Überführung von Waren in ein Zollverfahren muss überarbeitet werden, um den neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der an diesem Verfahren beteiligten Personen Rechnung zu tragen. Somit liegt die Verantwortung für die Übermittlung der Informationen an die Zollbehörden nicht beim Anmelder, sondern bei der Person, die für die Waren verantwortlich ist, nämlich dem Einführer, dem Ausführer oder dem Inhaber des Versandverfahrens. Die verantwortliche Person sollte die Daten dem Zoll bereitstellen oder verfügbar machen, sobald diese verfügbar sind, in jedem Fall aber vor der Überlassung der Waren in ein Zollverfahren, damit die Zollbehörden eine Risikoanalyse durchführen und geeignete Maßnahmen ergreifen können.
den Zollbehörden wurde mitgeteilt, welche Person der für die Waren verantwortliche Einführer, Ausführer oder Inhaber des Versandverfahrens ist,
Einführer, Ausführer und Inhaber eines Versandverfahrens stellen auf der EU-Zolldatenplattform die für die Überführung der Waren in das betreffende…
Vor dem Zeitpunkt der Überlassung der Waren ändern der Einführer, der Ausführer oder der Inhaber des Versandverfahrens ein oder mehrere Datenelemente, die für…
Der Inhaber des Verfahrens ist für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich, die sich aus der Überführung der Waren in das Zolllagerverfahren ergeben.
Um die Transparenz in Bezug auf die Person, die für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Unionsversandverfahren verantwortlich ist, sowie die Transparenz…
Um das Zollverfahren für das Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union zu vereinfachen und gleichzeitig sicherzustellen, dass nur eine einzige Person für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.