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Dazu müssen die Regeln beibehalten werden, die bestimmen, ob es sich bei Waren um Unionswaren oder Nicht-Unionswaren handelt und ob der Status von Unionswaren vermutet werden kann oder nachgewiesen werden muss, insbesondere wenn die Waren das Zollgebiet der Union vorübergehend verlassen.
In den in Artikel 227 Absatz 2 Buchstaben b bis f genannten Fällen behalten die Waren ihren zollrechtlichen Status als Unionswaren nur, wenn dieser Status unter…
In den in Artikel 136 Absatz 2 Buchstaben b bis e genannten Fällen behalten die Waren ihren zollrechtlichen Status als Unionswaren nur, wenn dieser Status unter…
Werden Waren aus einer Freizone in das übrige Zollgebiet der Union verbracht oder in ein Zollverfahren übergeführt, so gelten sie als Nicht-Unionswaren, sofern…
Werden Waren aus einer Freizone in das übrige Zollgebiet der Union verbracht oder in ein Zollverfahren übergeführt, so gelten sie als Nicht-Unionswaren sofern…
Es ist festzulegen, nach welchem Grundsatz der zollrechtliche Status von Unionswaren bestimmt wird und welche Umstände zum Verlust dieses Status führen, und…
Die sicherheitsbezogenen Maßnahmen in Bezug auf Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sollten auch für die Wiederausfuhr von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.