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Sobald die Zollbehörden über die für das betreffende Verfahren erforderlichen Informationen verfügen, sollten sie auf der Grundlage einer Risikoanalyse entscheiden, ob sie weitere Kontrollen der Waren durchführen, sie überlassen, die Überlassung verweigern oder aussetzen oder die Zeit verstreichen lassen, damit die Waren als überlassen gelten. Die Zollbehörden sollten für diese Entscheidungen, soweit erforderlich, mit anderen zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Dementsprechend sollten die Zollbehörden die Überlassung der Waren verweigern, wenn sie über Beweise dafür verfügen, dass die Waren nicht den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Werden bei einem Wirtschaftsbeteiligten wiederholte systematische Verstöße im Zusammenhang mit Fernverkäufen festgestellt, so sollte dies für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten als Beweis für alle Waren gelten, die von diesem Wirtschaftsbeteiligten zur Ankunft und zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wurden. Müssen die Zollbehörden andere zuständige Behörden konsultieren, um festzustellen, ob die Waren den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, so sollten sie die Überlassung dieser Waren zumindest so lange aussetzen, bis diese Konsultation stattgefunden hat. In diesen Fällen sollte die weitere Entscheidung der Zollbehörden über die Waren von der Antwort der anderen zuständigen Behörden abhängen. Um zu vermeiden, dass sowohl die Handelsbeteiligten als auch die Behörden in den Fällen blockiert werden, in denen eine Einigung über die Einhaltung der Vorschriften einige Zeit in Anspruch nimmt, sollten die Zollbehörden die Möglichkeit haben, die Waren unter der Bedingung zu überlassen, dass der Handelsbeteiligte sie weiterhin darüber informiert, wo sich die Waren befinden.
Die Zollbehörden setzen die Überlassung in folgenden Fällen aus: Ein systematischer Verstoß, der bei einem Wirtschaftsbeteiligten gemäß Artikel 276 Absatz 5…
Hat der geprüfte vertrauenswürdige Handelsbeteiligte, dem eine Erlaubnis nach Absatz 3 erteilt wurde, Grund zu der Annahme, dass die Waren nicht den…
Wenn Zollbehörden ein Produkt ermitteln, das möglicherweise Gegenstand einer von der federführend zuständigen Behörde übermittelten Entscheidung ist, in der ein…
In hinreichend begründeten Fällen sollten die Zollbehörden die Möglichkeit haben, geprüfte vertrauenswürdige Handelsbeteiligte zu ermächtigen, die Daten über…
Besteht der begründete Verdacht, dass Erzeugnisse, die unter einer gemäß dem Beschluss und/oder dieser Verordnung erteilten Zwangslizenz hergestellt wurden,…
Ergibt die Risikoanalyse der Sorgfaltserklärungen ein hohes Risiko der Nichtkonformität bestimmter relevanter Erzeugnisse, so sollten die zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.