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Die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, die aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, und die als Einführer gilt, sollte dafür verantwortlich sein, den Zollbehörden die erforderlichen Informationen über Fernverkäufe vor der Überlassung der Waren zur Verfügung zu stellen. Diese Person sollte die Verpflichtungen eines Einführers erfüllen.
„Einführer im Rahmen von Fernverkäufen“ ist entweder die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert, oder die Person, die Fernverkäufe erleichtert;
Im Falle von Fernverkäufen wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, um…
Gibt die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, an, dass sie als Einführer handelt, so sollte diese Person…
Ist eine Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, die aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt…
Um das Zollverfahren für das Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union zu vereinfachen und gleichzeitig sicherzustellen, dass nur eine einzige Person für…
Das Verfahren für die Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union sollte entsprechend dem Eingangsverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.