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Der Schuldner der Bearbeitungsgebühr der Union sollte dieselbe Person sein wie der Zollschuldner, der der Einführer im Rahmen von Fernverkäufen sein sollte. In den Fällen, in denen die Bestimmungen über Einführer im Rahmen von Fernverkäufen noch nicht gelten, sollte der Schuldner der Anmelder sein. Bei Fernverkäufen wäre der Anmelder in der Regel die zur Inanspruchnahme der IOSS-Regelung berechtigte Person oder ein indirekter Zollvertreter. Folglich sollte der Verbraucher nicht Schuldner der Bearbeitungsgebühr der Union sein.
Der Schuldner der Einfuhrzollschuld entrichtet die Bearbeitungsgebühr der Union mindestens einmal monatlich an die Zollbehörden, die zum Zeitpunkt der…
Bei Transaktionen im elektronischen Handel ist der Einführer im Rahmen von Fernverkäufen die für die Zollschuld verantwortliche Person. Wird die IOSS-Regelung…
Die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, die aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, und…
Die Bedingungen für die Bestimmung eines solchen Steuervertreters für die Zahlung der Mehrwertsteuer sollten an die Bedingungen für die Verpflichtung von nicht…
Steuerschuldner im Bestimmungsmitgliedstaat ist der Versender. Allerdings kann der Bestimmungsmitgliedstaat erlauben, dass der Versender einen im…
Um die steigenden Kosten für die Bearbeitung einer enormen Zahl von Anträgen auf Überführung von in Fernverkäufen verkauften Waren in das Verfahren der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.