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Die EU-Zollbehörde sollte einen Zollbeirat einrichten, dessen Aufgabe es sein wird, die EU-Zollbehörde zur Durchführung technischer Maßnahmen und Beschlüsse, zu Umsetzungs- und Normungsfragen, einschließlich Harmonisierungstätigkeiten, zu den operativen Aspekten anderer von den Zollbehörden angewandter Rechtsvorschriften und zu allen anderen Tätigkeiten der EU-Zollbehörde zu beraten. Der Zollbeirat sollte die Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses von Vertretern gewerblicher und nicht gewerblicher Interessen sowie innerhalb der Kategorie der gewerblichen Interessen in Bezug auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und andere Unternehmen anstreben. Der Zollbeirat sollte regelmäßig konsultiert werden und in der Lage sein, die EU-Zollbehörde auf eigene Initiative zu beraten.
Der Zollbeirat unterstützt die EU-Zollbehörde, indem er als Mechanismus zur Konsultation einschlägiger Interessenträger zu den in die Zuständigkeit der…
Arbeitsgruppen und Expertengremien einzurichten, um die EU-Zollbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, und deren Geschäftsordnung…
einem Zollbeirat, der die in Artikel 245 genannten Aufgaben wahrnimmt.
Die Kommission kann die EU-Zollbehörde mit der Aufgabe betrauen, Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung einer operativen Strategie für Tätigkeiten im…
Die EU-Zollbehörde sollte die ihr zur Verfügung stehenden Informationen über Herausforderungen im Zusammenhang mit den zollrechtlichen Vorschriften und anderen…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten in einem Verwaltungsrat vertreten sein, um das wirksame Funktionieren der EU-Zollbehörde zu gewährleisten. Bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.