Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die EU-Zollbehörde richtet einen Zollbeirat ein.
Der Zollbeirat unterstützt die EU-Zollbehörde, indem er als Mechanismus zur Konsultation einschlägiger Interessenträger zu den in die Zuständigkeit der EU-Zollbehörde fallenden Angelegenheiten dient. Er berät
bei der Durchführung technischer Maßnahmen und Entscheidungen;
bei Fragen der Umsetzung und Normung, einschließlich Harmonisierungstätigkeiten;
bei den operativen Aspekten anderer von den Zollbehörden angewandter Rechtsvorschriften;
gegebenenfalls und auf Ersuchen bei allen anderen Tätigkeiten der EU-Zollbehörde.
Der Zollbeirat setzt sich aus Vertretern der für die Arbeit der EU-Zollbehörde relevanten Interessenträgern, einschließlich Vertretern der Wirtschaft und Vertretern von Verbänden dieser Interessenträger zusammen. Der Verwaltungsrat legt die Zusammensetzung des Zollbeirats fest.
Der Zollbeirat wird regelmäßig konsultiert und kann die EU-Zollbehörde aus eigener Initiative in den in Absatz 2 Buchstaben a, b und c aufgeführten Angelegenheiten beraten.
Der Zollbeirat hält mindestens alle sechs Monate eine ordentliche Sitzung ab. Darüber hinaus kann er auf Aufforderung des Verwaltungsrats, des Exekutivausschusses oder des Exekutivdirektors zusammentreten.
Die EU-Zollbehörde wird durch ihren Exekutivdirektor vertreten.
Die EU-Zollbehörde sollte einen Zollbeirat einrichten, dessen Aufgabe es sein wird, die EU-Zollbehörde zur Durchführung technischer Maßnahmen und Beschlüsse, zu…
Der Verwaltungsrat wird von einem Exekutivausschuss unterstützt.
Arbeitsgruppen und Expertengremien einzurichten, um die EU-Zollbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, und deren Geschäftsordnung…
einem vom Europäischen Parlament benannten Mitglied.
Entscheidungen über die internen Strukturen der EU-Zollbehörde zu treffen, erforderlichenfalls auch die Befugnisse für Funktionen zu übertragen, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.