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Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der EU-Zollbehörde besteht aus
einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 238 genannten Funktionen ausübt;
einem Exekutivausschuss, der die in Artikel 240 genannten Funktionen ausübt;
einem Exekutivdirektor, der die in Artikel 242 genannten Aufgaben und Zuständigkeiten wahrnimmt;
einem stellvertretenden Exekutivdirektor, der die in Artikel 244 genannten Aufgaben und Zuständigkeiten wahrnimmt, wenn der Verwaltungsrat beschließt, einen solchen Posten einzurichten;
einem Zollbeirat, der die in Artikel 245 genannten Aufgaben wahrnimmt.
einem vom Europäischen Parlament benannten Mitglied.
Die EU-Zollbehörde wird durch ihren Exekutivdirektor vertreten.
Beim Abschluss des Vertrags mit dem Exekutivdirektor wird die EU-Zollbehörde durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates vertreten.
Die Sekretariatsgeschäfte des Verwaltungsrates werden von der EU-Zollbehörde geführt.
Ausführliche Vorschriften für die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden und über die Verlängerung ihrer Amtszeit werden in der…
Der Exekutivdirektor führt den Haushaltsplan der EU-Zollbehörde unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, der Effizienz, der Wirksamkeit und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.