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Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Verwaltungsrates ein.
Der Exekutivdirektor nimmt an den Sitzungen teil, ohne stimmberechtigt zu sein.
Der Verwaltungsrat hält jährlich mindestens zwei ordentliche Sitzungen ab. Zusätzlich tritt er auf Veranlassung seines Vorsitzenden, auf Antrag der Kommission oder auf Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder zusammen. Hat der Exekutivausschuss gemäß Artikel 240 Absatz 4 einen vorläufigen Beschluss gefasst, so tritt der Verwaltungsrat darüber hinaus innerhalb der in Artikel 240 Absatz 5 festgelegten Frist zusammen.
Der Verwaltungsrat kann auf Ad-hoc-Basis jede Person, deren Stellungnahme für die Beratungen relevant ist, zu seinen Sitzungen einladen, ohne dass diese Person stimmberechtigt ist.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter können sich nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates in seinen Sitzungen von Beratern oder Sachverständigen unterstützen lassen.
Steht eine vertrauliche Angelegenheit oder ein Interessenkonflikt auf der Tagesordnung einer Sitzung, so erörtert und beschließt der Verwaltungsrat diese Angelegenheit ohne die Anwesenheit des betreffenden Mitglieds. Dies berührt nicht das Recht des Europäischen Parlaments, der Kommission und der Mitgliedstaaten, sich von einem Stellvertreter vertreten zu lassen. Ausführliche Vorschriften für die Anwendung dieser Bestimmung können in der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates festgelegt werden.
Die Sekretariatsgeschäfte des Verwaltungsrates werden von der EU-Zollbehörde geführt.
einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 238 genannten Funktionen ausübt;
Beim Abschluss des Vertrags mit dem Exekutivdirektor wird die EU-Zollbehörde durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates vertreten.
einem vom Europäischen Parlament benannten Mitglied.
Der Verwaltungsrat wählt den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden und verlängert gegebenenfalls ihre Amtszeit gemäß Artikel 236.
Ausführliche Vorschriften für die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden und über die Verlängerung ihrer Amtszeit werden in der…
In der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates werden ausführlichere Abstimmungsmodalitäten festgelegt, insbesondere über Enthaltungen, die Anwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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