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Fehlende Verfahrensregelungen zur Sprachenregelung könnten die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden behindern. Deshalb sollten sich die Durchsetzungsbehörden auf die Sprache einigen, die in allen Benachrichtigungen, Ersuchen und Mitteilungen zwischen ihnen zu verwenden ist. Können sie sich nicht auf die zu verwendende Sprache einigen, so sollten die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Standardvorschriften für den Sprachgebrauch gelten.
Die Sprachen, die von den Durchsetzungsbehörden für Benachrichtigungen und für alle sonstigen Mitteilungen nach diesem Kapitel, die im Zusammenhang mit den…
Die Sprachen, die von den Durchsetzungsbehörden für Ersuchen, Benachrichtigungen und für alle sonstigen Mitteilungen nach diesem Kapitel, die im Zusammenhang…
Wenn keine Einigung zwischen den betroffenen zuständigen Behörden erreicht werden kann, werden Benachrichtigungen und sonstige Mitteilungen in der Amtssprache…
Der Ausschuss kann sich mit jeder nationalen Abwicklungsbehörde über die Sprache oder die Sprachen einigen, in der/denen die an die nationale Abwicklungsbehörde…
Die Entscheidungsbehörde und die Vollstreckungsbehörde halten bei Bedarf unverzüglich unter Einsatz aller geeigneten Kommunikationsmittel miteinander…
Um sicherzustellen, dass die von der koordinierten Aktion betroffenen Durchsetzungsbehörden über alle für die Kommunikation, Zusammenarbeit und Koordinierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.