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Falls eine weitverbreitete unlautere Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension, an der Käufer und Lieferanten aus mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sind, auftreten könnte, sollten die von dieser Praktik betroffenen Durchsetzungsbehörden in der Lage sein, mithilfe eines eigens eingerichteten Systems Warnmeldungen abzugeben, koordinierte Aktionen durchzuführen und einen Koordinator zu benennen, der die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Durchsetzungsbehörden koordiniert, in deren Hoheitsgebiet die Praktik mutmaßlich auftritt. Um festzustellen, welche Durchsetzungsbehörden von einer weitverbreiteten unlauteren Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension betroffen sind, sollten alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere der Ort, an dem der Käufer niedergelassen ist, und der Standort der Lieferanten, die betroffen sein könnten. Die Aufdeckung weitverbreiteter unlauterer Handelspraktiken mit grenzüberschreitender Dimension sollte durch den Austausch von Informationen zwischen den Durchsetzungsbehörden unterstützt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf solche Praktiken besteht. Der Koordinator sollte seine Zuständigkeit im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Durchsetzungsbehörden ausüben. Alle Durchsetzungsbehörden, die von einer weitverbreiteten unlauteren Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension betroffen sind, sollten sich frühzeitig und aktiv an der Untersuchung beteiligen, Warnmeldungen an die Kommission und die anderen betroffenen Durchsetzungsbehörden richten und die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über diese Praktiken austauschen.
Die Durchsetzungsbehörden, die von der mutmaßlichen weitverbreiteten unlauteren Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension betroffen sind, benennen eine…
Eine Durchsetzungsbehörde warnt die Kommission und alle anderen Durchsetzungsbehörden unverzüglich, wenn möglicherweise eine weitverbreitete unlautere…
Die an der koordinierten Aktion beteiligten Durchsetzungsbehörden ergreifen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs alle erforderlichen Durchsetzungsmaßnahmen…
Die an der koordinierten Aktion beteiligten Durchsetzungsbehörden legen in einer gemeinsamen Erklärung das Ergebnis der Ermittlung und die Bewertung der…
Es sollten Verfahren für die Koordinierung von Untersuchungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit weitverbreiteten unlauteren Handelspraktiken mit…
Die Durchsetzungsbehörden sollten sich gegenseitig über jede unlautere Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension informieren, die in ihrem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.