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Die Durchsetzungsbehörden sollten befugt sein, einander im Einklang mit ihrem nationalen Recht alle tatsächlichen oder rechtlichen Umstände, einschließlich vertraulicher Angaben, mitzuteilen und diese Informationen als Beweismittel zu verwenden. Die bereitgestellten Informationen sollten nur zum Zweck der Anwendung der vorliegenden Verordnung zur Durchsetzung der Vorschriften der Richtlinie (EU) 2019/633 sowie in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand als Beweismittel verwendet, für den sie von der ersuchten Durchsetzungsbehörde erhoben wurden. Die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen sollte unter gebührender Berücksichtigung der berechtigten Interessen einer betroffenen natürlichen oder juristischen Person gewährleistet werden. Anträge von Beschwerdeführern auf Schutz von Informationen auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/633 sollten berücksichtigt werden, und der Schutz sollte auch bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung sichergestellt werden.
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung sind die Durchsetzungsbehörden befugt, einander Informationen zu übermitteln und alle tatsächlichen oder rechtlichen…
Andere natürliche und juristische Personen und andere Einrichtungen als die zuständigen Behörden, die gemäß dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) 2019/2033…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten die Vertraulichkeit der Informationen, die sie in Anwendung dieser Verordnung bereitstellen oder erhalten, im…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/633 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Durchsetzungsbehörden zu benennen, um eine wirksame Durchsetzung der in jener…
Die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten sollten über die erforderlichen Befugnisse und das erforderliche Fachwissen zur Durchführung von Untersuchungen…
Mit dem Ziel, die Unterbindung unlauterer Handelspraktiken mit grenzüberschreitender Dimension zu unterstützen, sollten Durchsetzungsbehörden in ihrem eigenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.