Erwägungsgrund 6 32026R0697
Damit die Durchsetzungsbehörden ihre Verpflichtungen aus der vorliegenden Verordnung wirksam erfüllen können, sollten sie mit den erforderlichen Ressourcen und dem erforderlichen Fachwissen ausgestattet werden.
Damit die Durchsetzungsbehörden ihre Verpflichtungen aus der vorliegenden Verordnung wirksam erfüllen können, sollten sie mit den erforderlichen Ressourcen und dem erforderlichen Fachwissen ausgestattet werden.