Erwägungsgrund 34 32026R0715
Es ist von entscheidender Bedeutung, geeignete Mittel bereitzustellen, um für alle Designs eine klare und präzise Wiedergabe zu ermöglichen, die an den technischen Fortschritt in Bezug auf die Visualisierung von Designs und die Bedürfnisse der Wirtschaftszweige der Union angepasst werden kann. Um sicherzustellen, dass dieselbe grafische Wiedergabe für Designanmeldungen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten und für Anmeldungen von Unionsdesigns verwendet werden kann, sollten das Amt, die Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten und das Benelux-Amt für geistiges Eigentum verpflichtet werden, bei der Festlegung gemeinsamer Standards für die Formerfordernisse, die die Darstellung erfüllen muss, zusammenzuarbeiten.