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Effizienz und Vereinfachung sollten mit der angemessenen Transparenz und Rechenschaftspflicht einhergehen, entsprechend den Berichterstattungspflichten der Kommission an die Haushaltsbehörde nach Artikel 41 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/947, wonach unter anderem klare Informationen über die Leistung des EFSD und des EFSD+, die Hebelwirkung der Finanzmittel, die Mittelzuweisung für Programme und Projekte, die festgestellten Gesamtüberschüsse und -defizite, die Herkunft von Überschüssen und die für eine Neuzuweisung vorgeschlagenen Beträge vorzulegen sind. Die Kommission sollte eine klare und regelmäßige Berichterstattung über die Zusätzlichkeit von EFSD+-Vorhaben vorlegen, einschließlich des Nachweises, dass unterstützte Portfolios ein höheres Risikoprofil aufweisen als vergleichbare normale Investitionstätigkeiten der Durchführungspartner.