Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes untersteht der Aufsicht des für Inneres zuständigen Ministeriums. Bei der Durchführung der Aufsicht kann sich die Aufsichtsbehörde Dritter bedienen. Teil 2 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Abschnitt 1 Allgemeine Grundlagen der Wirtschaftsführung