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Es sind zu erläutern:
die größeren Ansätze von Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres erheblich abweichen,
Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes über ein Jahr hinaus zu erheblichen Zahlungen verpflichten,
die von den Bediensteten aus Nebentätigkeiten abzuführenden Beträge,
Abschreibungen, soweit sie von den planmäßigen Abschreibungen oder den im Vorjahr angewendeten Abschreibungsmethoden abweichen,
besondere Bestimmungen im Haushaltsplan, zum Beispiel Sperrvermerke, Zweckbindung von Erträgen und Einzahlungen.
Im Übrigen sind die Ansätze, soweit erforderlich, zu erläutern. Abschnitt 4 Deckungsgrundsätze