§ 26 Abs. 7 SJAVollzGGesetz Nr. 1883 über den Vollzug des Jugendarrests (Saarländisches Jugendarrestvollzugsgesetz - SJAVollzG) Vom 20. Januar 2016
Besondere Sicherungsmaßnahmen sind in angemessenen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang sie aufrechterhalten werden müssen. In den Fällen…
§ 5 Abs. 1 Vollzugsdaten-VO NRWVerordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren, von Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung im Rahmen von Identitätsfeststellungsverfahren und Sicherheitsanfragen sowie zur Bestimmung der Gefangenen- und Personengruppen, für die regelmäßig von einer Sicherheitsanfrage abzusehen ist
Die Anstalten prüfen zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Sicherheit, ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse über Gefangene und anstaltsfremde Personen vorliegen.
§ 27 Abs. 1 VO-StrUG NRWMitteilungen an das zuständige Ministerium
Die unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden und die Beliehenen informieren das zuständige Ministerium unverzüglich über Bestellungen, Abberufungen und…
§ 23 Abs. 4 Nr. 3 VO-StrUG NRWAufgaben der Sicherheitsfachkräfte
Einbeziehung in die Nachbearbeitung besonderer Vorkommnisse in den Einrichtungen, die gegenüber dem zuständigen Ministerium meldepflichtig sind;
§ 5 Abs. 1 StrUG NRWGesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen
Die Einrichtung unterrichtet die Strafvollstreckungsbehörde, sobald es nach ihrer Beurteilung geboten ist, die Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur…