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Die unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden und die Beliehenen informieren das zuständige Ministerium unverzüglich über Bestellungen, Abberufungen und andere Änderungen bei den Sicherheitsfachkräften.
Die unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden und die Beliehenen übermitteln dem zuständigen Ministerium jährlich eine Übersicht über alle Sicherheitsfachkräfte und deren Vertretungen sowie deren Kontaktdaten.
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