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Bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zur strafrechtsbezogenen Unterbringung werden Rahmensicherheitskonzepte erstellt, die mindestens Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten sollen:
Qualität von Türen und Fenstern,
Konstruktion von Zäunen oder Mauern,
Schließsystem,
Personennotrufanlage,
Videoüberwachung und
Kommunikationsanlage für untergebrachte Personen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.