§ 18 Abs. 3 VO-StrUG NRWGrundsatz
Bei Entscheidungen über Sicherungsmaßnahmen sind die Besonderheiten, die mit der Durchführung des Transports verbunden sind, zu berücksichtigen.
§ 10 Abs. 3 SThUZVollzGGesetz Nr. 1743 zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz und über den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes im Saarland (Saarländisches Therapieunterbringungszuständigkeits- und -vollzugsgesetz - SThUZVollzG) Vom 13. April 2011
Von Gerichten angeordnete Transporte von Untergebrachten können durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strafvollzuges durchgeführt werden. Insofern gelten…
§ 2 Abs. 1 VO-StrUG NRWAusführungen und Begleitausgänge
Untergebrachte Personen, bei denen nach Einschätzung der therapeutischen Leitung Fluchtgefahr besteht, werden so spät wie möglich über Beginn und Ziel von…
§ 5 Abs. 3 MRVGGesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG) Vom 19. März 2025*)
Von Gerichten oder den Staatsanwaltschaften angeordnete Transporte von untergebrachten Personen können durch Bedienstete des Strafvollzugs durchgeführt werden.…