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Die Einrichtungen ermöglichen den Sicherheitsfachkräften eine Teilnahme an Arbeitstagungen des zuständigen Ministeriums.
Die Sicherheitsfachkräfte und ihre Vertretungen haben sich mindestens jährlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben fortzubilden.
Die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte erfordern eine regelmäßige Fortbildung. Für die Zeit der Fortbildung sind die Sicherheitsfachkräfte unter Fortzahlung der…
Beschäftigte im Sinne des Absatzes 1 haben Fortbildungen, insbesondere zu erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, mindestens jährlich wahrzunehmen. Die Teilnahme…
Austausche mit anderen Sicherheitsfachkräften und Tätigkeiten von Sicherheitskommissionen, soweit diese gebildet worden sind (§ 23 Absatz 5).
In jeder Einrichtung des Maßregelvollzugs bestellt die Leitung im Einvernehmen mit dem Träger und im Benehmen mit der Arbeitnehmervertretung für die Dauer von…
Ausnahmen von den Vorgaben des Satzes 2 können mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Ministeriums vorgesehen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.