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Die Überprüfung der anerkannten oder angeordneten Werkfeuerwehr wird dem Betrieb oder der Einrichtung schriftlich angekündigt.
Rechtzeitig vor der Überprüfung ist der aktuelle Bedarfs- und Entwicklungsplan der Bezirksregierung zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.
Die Auswertung des Bedarfs- und Entwicklungsplans erfolgt unter Einbezug anderer zuständiger Stellen. Auf Grundlage der Auswertung dieser szenarienorientierten…
Bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehende Anordnungs- oder Anerkennungsbescheide nach den §§ 7 und 10 werden unter dem Gesichtspunkt der gemeinsamen…
Das Anerkennungsverfahren umfasst die Prüfung der Angaben im Antrag des Betriebes oder der Einrichtung, eine Begehung des Betriebes oder der Einrichtung sowie…
Die Gemeinde überprüft hinsichtlich der Betriebsfeuerwehr und die Bezirksregierung hinsichtlich der Werkfeuerwehr den Vollzug des Gesetzes über den Brandschutz,…
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan nach Absatz 1 wird vom Betrieb oder von der Einrichtung erstellt. Dieser beinhaltet mindestens die in der Anlage aufgeführten…
Die Bezirksregierung als Überprüfungsbehörde nach § 4 muss regelmäßig entsprechend der Voraussetzungen nach den §§ 24 und 25 die Leistungsfähigkeit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.