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Die betrieblichen Feuerwehren sind verpflichtet, jährlich aktualisierend ihre Daten für die Jahresstatistik und den Ressourcenkatalog einzupflegen. Den Stichtag zum Abfragezeitpunkt legt das für Inneres zuständige Ministerium fest. Die erstmalige Anerkennung oder Anordnung einer betrieblichen Feuerwehr ist dem für Inneres zuständigen Ministerium auf dem Dienstweg durch die Überprüfungsbehörde anzuzeigen, um die Dateneingabe durch die betriebliche Feuerwehr in IG NRW zu ermöglichen.
Das für die Durchführung des in Absatz 1 genannten automatisierten Abrufs notwendige technische Verfahren betreibt der Landesbetrieb Information und Technik…
Der Betrieb oder die Einrichtung stellt durch organisatorische Maßnahmen wie Betriebsbegehungen sicher, dass die Angehörigen der betrieblichen Feuerwehr über…
Der Betrieb oder die Einrichtung hat auf Grundlage des Anerkennungs- oder Anordnungsbescheids die Leistungsfähigkeit der betrieblichen Feuerwehr durch…
Für Angehörige der Betriebsfeuerwehr ist die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen möglich. Die…
Angehörige einer betrieblichen Feuerwehr sind verpflichtet, aktiv Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und fortzuentwickeln. Dazu haben sich die Angehörigen…
Das für Inneres zuständige Ministerium legt die Art und Weise sowie den Umfang der Meldeverpflichtungen der betrieblichen Feuerwehren an die Aufsichtsbehörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.