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Die zu prüfenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der gemeinsamen Werkfeuerwehr richten sich nach Teil 4 unter Berücksichtigung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zur Leistungsfähigkeit.
Unter Berücksichtigung der gemeinsamen oder sich durch das Zusammenwirken ergebenden Gefahrenpotentiale sind insbesondere Aspekte wie die räumlichen Entfernungen der unterschiedlichen Standorte der Betriebe oder Einrichtungen, standortspezifische Ausstattung, Einsatzhäufigkeit sowie die Duplizität von Einsätzen besonders zu prüfen.
Die Prüfung der Absätze 1 und 2 erfolgt auf Grundlage des nach § 5 zu erstellenden betrieblichen Bedarfs- und Entwicklungsplans. Der Betrieb oder die Einrichtung können mit dem Standortbetreiber vereinbaren, dass dieser den betrieblichen Bedarfs- und Entwicklungsplan erstellt. Dabei sind alle Betriebe und Einrichtungen am Standort zu berücksichtigen. Die Betrachtung der Schadensszenarien kann standortbezogen erfolgen, wenn die dort vorhandenen Betriebe oder Einrichtungen gleichartige Gefährdungspotentiale haben. Die Rechte und Pflichten der Betriebe und Einrichtungen nach dieser Verordnung bleiben davon unberührt.
Die Auswertung des Bedarfs- und Entwicklungsplans erfolgt unter Einbezug anderer zuständiger Stellen. Auf Grundlage der Auswertung dieser szenarienorientierten…
Die Leistungsfähigkeit einer Betriebsfeuerwehr muss den Anforderungen an eine öffentliche Feuerwehr entsprechen. Die Fähigkeit zur Einleitung von Maßnahmen zur…
Die Leistungsfähigkeit der Werkfeuerwehr muss sich an den von dem Betrieb oder der Einrichtung ausgehenden Gefahren orientieren. Sie muss in Aufbau, Ausstattung…
Der Betrieb oder die Einrichtung hat auf Grundlage des Anerkennungs- oder Anordnungsbescheids die Leistungsfähigkeit der betrieblichen Feuerwehr durch…
Betriebe und Einrichtungen, die an verschiedenen Standorten in Nordrhein-Westfalen eigenständige Werkfeuerwehren auf Grundlage unterschiedlicher Anerkennungs-…
Die Angehörigen der Werkfeuerwehr müssen über ausreichende Kenntnisse der Liegenschaften und der Betriebsabläufe verfügen. Werkfeuerwehren müssen in Aufbau,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.