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Schwere Dienstvergehen sind
die Begehung von Verbrechen gemäß § 12 Absatz 1 des Strafgesetzbuches vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322) in der jeweils geltenden Fassung,
die Begehung von Straftaten, welche die im Feuerwehrdienst erforderliche besondere Vertrauenswürdigkeit in Frage stellen, insbesondere Diebstahl und Unterschlagung,
vorsätzliche Straftaten gegen andere Feuerwehrangehörige oder
Bei schweren Dienstvergehen ist im Regelfall der Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr auszusprechen. Bei dringendem Tatverdacht des Vorliegens eines schweren Dienstvergehens nach Absatz 2 Nummern 1 bis 3 können Disziplinarmaßnahmen mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des Strafverfahrens vorläufig angeordnet werden.
Ein schweres Dienstvergehen kann nicht angenommen werden, wenn im Strafverfahren ein rechtskräftiger Freispruch ergeht, es sei denn, dieser beruht auf selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit.
Eine Einstellung des Verfahrens nach den §§ 45, 47 des Jugendgerichtsgesetzes vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427) in der jeweils geltenden Fassung oder der §§ 153, 153a der Strafprozeßordnung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319) in der jeweils geltenden Fassung steht der Annahme eines besonders schweren Dienstvergehens nicht entgegen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Es gilt als Dienstvergehen,
Ein Dienstleistender begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt.
Wer nach Beendigung eines früheren Wehrdienstverhältnisses erneut in einem Wehrdienstverhältnis steht, kann auch wegen solcher Dienstvergehen oder als…
während ihres Beamtenverhältnisses begangene Dienstvergehen (§ 47 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes) und
eine Verletzung der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
durch das Dienstvergehen verletzt ist,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.