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Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr scheiden aus dieser aus:
durch Nichtbestehen der Probezeit,
durch Austrittserklärung,
wenn sie nach § 22 Absatz 1 Nummer 5 aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen werden oder
durch Tod.
Bei einer Doppelmitgliedschaft führt der Ausschluss gemäß § 22 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 auch zum Ausschluss aus der anderen Freiwilligen Feuerwehr.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft erhalten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Absatz 1 Nummern 2 oder 3 ausscheiden, eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft, aus der insbesondere die Dauer der Mitgliedschaft sowie die erworbenen Qualifikationen und der zuletzt erlangte Dienstgrad hervorgehen.
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr können nach Maßgabe dieser Verordnung einer oder mehreren Abteilungen nach Absatz 1 angehören. Teil 2 Aufnahme in die…
aus persönlichen oder sonstigen Gründen.
Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr soll in der Wohnsitzgemeinde sein.
Aus sachlichen Gründen sowie auf Ersuchen der Funktionsträgerin oder des Funktionsträgers kann die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr das Mitglied aus der…
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom 1. Februar 2002 (GV. NRW. S. 53), die zuletzt…
Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.