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Zur Wahrnehmung der dem für Justiz zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2015 (GV. NRW. S. 76), dem Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 511), dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2009 (GV. NRW. S. 540) und dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2013 (GV. NRW. S. 212) in den jeweils geltenden Fassungen obliegenden Aufgaben und ihm eingeräumten Befugnisse stehen ihm auf Abruf folgende Daten zur Verfügung:
Vor- und Familiennamen,
Geburtsnamen,
gegebenenfalls Alias-Namen,
Geschlecht,
Tag der Geburt,
Ort der Geburt,
Staatsangehörigkeit,
Justizvollzugsanstalt,
Buchnummer,
Art der Freiheitsentziehung,
Vollstreckungsstand,
voraussichtlicher Entlassungszeitpunkt,
gegebenenfalls besondere Sicherheitshinweise und
Vollstreckungsbehörde und Aktenzeichen.
Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sind befugt, personenbezogene Daten über Freiheitsentziehungen…
Zur Erfüllung der ihr nach dem Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen, Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen, Untersuchungshaftvollzugsgesetz…
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und
Das für Justiz zuständige Ministerium wird ermächtigt, Verordnungen nach Maßgabe des § 20 Absatz 3 Satz 5 und 6, des § 21 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 9…
Das Bereithalten von Daten zum automatisierten Abruf erfolgt durch die Meldebehörden für alle öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen, anderer…
Alle öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, und die Gerichte rufen die in Absatz 1 genannten Daten bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.