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Das Konzil ist zu hören
vor der Errichtung oder Aufhebung von Fachbereichen (§ 4 Satz 2),
vor der Bestellung des Rektors (§ 6 Abs. 3), der Fachbereichsleiter (§ 10 Abs. 1) und der Stellvertreter,
vor Erstellung des Voranschlags zum Haushaltsplan der Fachhochschule,
bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Fachhochschule oder mehrere Fachbereiche.
Das Konzil berät und unterstützt den Rektor bei der Leitung der Fachhochschule. Es fördert die Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen.
Das Konzil nimmt den Jahresbericht des Rektors entgegen.