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Für Maßnahmen nach diesem Abschnitt sind zu verwenden
die Erträge aus den Mitteln nach § 4 Absatz 1 Nummer 5;
die Mittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 6 und die daraus erzielten Erträge;
Zuwendungen nach § 4 Abs. 2, soweit nicht die oder der Zuwendende etwas anderes bestimmt hat.
Die Zuwendungen des Landes in Form institutioneller Förderungen und Projektförderungen sind nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu verwenden.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, die im Einklang mit den Finanzvorschriften der Behörde und den zugehörigen…
Die Finanzierung der Projektförderung muss ohne Inanspruchnahme von Mitteln der institutionellen Förderung der Vertragspartner gesichert sein. Die Durchführung…
Die finanzielle Förderung wird von den Vertragschließenden zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben geleistet. Zweckfreie Zuwendungen Dritter und Erträge des…
Landeszuwendungen in Form von Projektförderungen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.