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Prüfungsfächer einschließlich der beiden Fächer, in denen die Leistungen des Unterrichtshalbjahres 13/2 ohne Prüfung in die Gesamtqualifikation eingehen, sind:
im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Spanisch, Italienisch, Bildende Kunst, Musik,
im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld die Fächer Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde/Politik, Wirtschaftslehre,
im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld die Fächer Mathematik, Biologie, Chemie, Physik
die keinem Aufgabenfeld zugeordneten Fächer Religion/Allgemeine Ethik, Philosophie, Informatik.
Die Schulaufsichtsbehörde [2] kann diesen Fächerkatalog einschränken oder ihn um Fächer erweitern, die auch an den öffentlichen Gymnasien des Landes als Prüfungsfächer zugelassen sind. Ein Fach kann nur schriftliches Prüfungsfach sein, wenn zum Zeitpunkt der Abiturprüfung ein entsprechender schriftlich zu prüfender Kurs an einer gymnasialen Oberstufe im Saarland eingerichtet ist.
Unter den Prüfungsfächern einschließlich der beiden Fächer, in denen die Leistungen des Unterrichtshalbjahres 13/2 ohne Prüfung in die Gesamtqualifikation eingehen, müssen sich befinden: Deutsch, Mathematik, zwei Fremdsprachen sowie je ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach gemäß Anlage 1. Hierbei darf unter den sechs schriftlichen beziehungsweise mündlichen Prüfungsfächern gemäß Anlage 1 nur ein zweistündiges Fach sein. Abschnitt II Bestimmungen für die Jahrgangsstufen 12 und 13