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Die Schule macht die Schüler/Schülerinnen, die die Abiturprüfung ablegen wollen, vor Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 mit den Regelungen dieser Prüfungsordnung vertraut, insbesondere mit den Anforderungen im Unterricht der Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie mit den Prüfungsanforderungen einschließlich der Bedingungen zur Erreichung der Gesamtqualifikation. Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung der Prüfung