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Die Prüfung findet grundsätzlich an den Freien Waldorfschulen statt.
Die Schulaufsichtsbehörde [2] bestimmt die Prüfungstermine. Sie sind den Schülern/Schülerinnen durch die der Schulaufsichtsbehörde [2] von den Freien Waldorfschulen zu benennenden Beauftragten des Lehrerkollegiums für die Durchführung der Prüfung alsbald nach der Festlegung bekannt zu geben.