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Die Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an den Gemeinschaftsschulen in Abendform bildet den Abschluss der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit in dem auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses bezogenen Bildungsgang (Bildungsgang I) dieser Schulen. In der Abschlussprüfung soll der Schüler/die Schülerin nachweisen, dass er/sie die Lernziele erreicht hat, die in den Lehrplänen für den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht an den Gemeinschaftsschulen in Abendform vorgegeben sind. Die Aufgabenstellungen tragen der Praxis- und Anwendungsbezogenheit des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterrichts Rechnung.