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Die Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses (Ersten Schulabschlusses) an den in § 1 genannten Schulen bildet den Abschluss der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit dieser Schulen im auf den Hauptschulabschluss bezogenen Bildungsgang. In der Abschlussprüfung soll die Schülerin oder der Schüler nachweisen, dass sie oder er die Kompetenzen erreicht hat, die in den Lehrplänen für den auf den Hauptschulabschluss (Ersten Schulabschluss) bezogenen Unterricht an den in § 1 genannten Schulen vorgegeben sind. Die Aufgabenstellungen tragen der Praxis- und Anwendungsbezogenheit des auf den Hauptschulabschluss (Ersten Schulabschluss) bezogenen Unterrichts Rechnung.