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Besteht ein Schüler die Abiturprüfung nicht, wird ihm dies schriftlich durch den Prüfungsausschuss unter Hinweis auf eine eventuelle Wiederholbarkeit der Abiturprüfung bekanntgegeben.
Die nicht bestandene Abiturprüfung kann frühestens ein Jahr nach dem ersten Versuch, nur einmal und insgesamt im Rahmen der Abiturprüfung an Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft an der Waldorfschule wiederholt werden.
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Bestimmungen des § 5 Absatz 6 oder des § 27 als nicht bestanden gilt, kann sie…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Vorschriften des § 7 Absatz 3 oder des § 30 Absatz 5 als nicht bestanden gilt, kann sie…
Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. Wird am Ende des Wiederholungsjahres die Zulassung nicht erreicht oder die…
Die nicht bestandene Prüfung kann frühestens ein Jahr nach dem ersten Versuch, nur einmal und insgesamt im Rahmen der Prüfung zum Erwerb des…
Bei einer erstmaligen Nichtzulassung zur Abiturprüfung kann die Schülerin oder der Schüler die Jahrgangsstufe 13 wiederholen, sofern kein Fall des Absatzes 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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