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Die Grenzen des Schutzgebiets sind in den vom Gemeindebauamt Beckingen aufgestellten und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plänen [1] eingetragen. Dies sind:
Übersichtslageplan, M. 1:10.000 mit Einzeichnung der Schutzzonen II, III und der Wassergewinnungsanlagen,
Abzeichnung der Flurkarte, M, 1:1.250, mit Einzeichnung der Schutzzone II,
Abzeichnung der Flurkarte, M. 1:1.250, Gemarkung Reimsbach, Flur 11, mit Einzeichnung der Bohrung II,
Abzeichnung der Flurkarte, M. 1:1.250, Gemarkung Hargarten, Flur 3 und 4, mit Einzeichnung der Bohrung I, der Hahnquellen I und II und der Rotenweiher Quelle,
Übersichtslageplan, M. 1:10.000, mit Einzeichnung des zulässigen Deckschichtenabtrags.
Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: Die Grenze der weiteren Schutzzone (Zone III) ist aus der als Anlage [1] abgedruckten Karte ersichtlich.
die Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet -,
die engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet -,
die weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -.
Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt bei der Gemeinde Beckingen. Die Pläne können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engeren Schutzzonen in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.