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Die Grenzen des Schutzgebiets sind in den von den Stadtwerken Völklingen aufgestellten und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plänen [1] eingetragen. Dies sind:
Übersichtsplan, M. 1:10.000, mit Eintragung der Schutzzonen III, II, I,
Übersichtsplan, M. 1:10.000, mit Eintragung der Schutzzonen III, I, Grenzpunkte der Zone III und Beschilderung der Zone III,
Flurkarten; M. 1:1.000, mit Eintragung der Schutzzone II und der Wassergewinnungsanlagen für das Wassereinzugsgebiet im Bisttal,
Flurkarten, M. 1:1.000, mit Eintragung der Schutzzone II und der Wassergewinnungsanlagen für das Wassergewinnungsgebiet im Hufengebiet,
Auszüge aus den Flurkarten, M. 1:1.000, für die einzelnen Bohrungen mit Eintragung der Schutzzone I für das Wassergewinnungsgebiet im Bisttal,
Auszüge aus den Flurkarten, M. 1:1.000, für die einzelnen Bohrungen mit Eintragung der Schutzzone I für das Wassergewinnungsgebiet im Hufengebiet.
Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen:
die Fassungsbereiche (Zone I - rot gekennzeichnet -,
die engeren Schutzzonen (Zone II - blau gekennzeichnet -,
die weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -.
Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt: Die Pläne können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
bei der Mittelstadt Völklingen,
bei der Gemeinde Überherrn,
bei der Gemeinde Wadgassen.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engeren Schutzzonen in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.