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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: Fassungsbereich (Zone I) - rot gekennzeichnet -, engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet -, weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -.
Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf Teile der Grundstücke: Gemarkung Kirkel-Altstadt Flurstück Nr. 1513/5 (Bohrung 1), Flurstück Nr. 1493/3 (Bohrung 2), Flurstück Nr. 1994/1 (Bohrung 3), Flurstück Nr. 2017/2 (Bohrung 6), Flurstück Nr. 1487/3 (Bohrung 10), Gemarkung Beeden-Schwarzenbach Flurstück Nr. 2595/2 (Bohrung 5), Gemarkung Homburg Flurstück Nr. 2607/3 (Bohrung 4), Flurstück Nr. 2861/2 (Bohrung 7), Flurstück Nr. 2851/4 (Bohrung 8), Flurstück Nr. 2848/3 (Bohrung 9).
Die engere Schutzzone umfasst Grundstücke auf Gemarkung:
Die weitere Schutzzone wird wie folgt beschrieben:
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind.
Übersichtsplan M. 1:10.000, mit Einzeichnung der Schutzzone II und der Schutzzone III,
12 Katasterkarten M. 1:1.000, mit Einzeichnung der Schutzzonen I und der Schutzzone II,
10 Katasterkarten-Auszüge mit Einzeichnung der jeweiligen Schutzzone I.
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei:
der Kreisstadt Homburg,
der Gemeinde Kirkel,
dem Saarpfalz-Kreis - untere Wasserbehörde - in Homburg,
dem Saarpfalz-Kreis - untere Bauaufsichtsbehörde - in Homburg,
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind zu umzäunen, die engere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.