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Das Schutzgebiet besteht aus
Die Fassungsbereiche (Zone I) erstrecken sich auf Teile der Grundstücke
Die engere Schutzzone (Zone II) umfasst die Grundstücke
Die Grenze der weiteren Schutzzone (Zone III) wird, beginnend am nördlichsten Punkt (Punkt 1), im Uhrzeigersinn fortlaufend wie folgt beschrieben:
Die Grenzen der Schutzzonen sind in folgenden, von den Stadtwerken Homburg gefertigten Lageplänen eingetragen: Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt: Sie können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Lageplan vom 20. November 1974, M. 1:2.500
bei dem Ministerium für Umwelt - Landesplanungsbehörde -,
Lageplan vom 29. März 1977, M. 1:10.000.
bei dem Saarpfalz-Kreis, untere Wasserbehörde, in Homburg,
bei dem Saarpfalz-Kreis, untere Bauaufsichtsbehörde, in Homburg,
bei der Kreisstadt Homburg,
bei dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in § 2 Absatz 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engere und weitere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.