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Das Schutzgebiet besteht aus
Die Fassungsbereiche (Zone I) erstrecken sich auf Teile der Grundstücke
Die engere Schutzzone (Zone II) umfasst die Grundstücke
Die Grenze der Schutzzone ist in folgenden, vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz gefertigten Lageplänen eingetragen: Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt: Sie können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Lageplan vom März 1978, M. 1:2.500 (1 Blatt)
bei dem Ministerium für Umwelt - Landesplanungsbehörde,
bei dem Saarpfalz-Kreis - untere Wasserbehörde - in Homburg,
Lageplan vom März 1979, M. 1:1.000 (1 Blatt)
bei dem Saarpfalz-Kreis - untere Bauaufsichtsbehörde - in Homburg,
bei dem Zweckverband, Etzwies 4, 66564 Ottweiler,
bei dem Landesamt für Umweltschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenze oder der Bezeichnungen der im § 2 Absatz 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzte Grenze der Schutzzone nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung und die engere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.