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Eine Volkshochschule, Einrichtung oder Landesorganisation nach § 3 kann auf schriftlichen Antrag ihres Trägers vom Freistaat Sachsen als förderungswürdig anerkannt werden, wenn sie
ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Freistaat Sachsen hat;
nach Ziel und Inhalt ihrer Veranstaltungen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie der Verfassung des Freistaates Sachsen im Einklang steht;
ausschließlich und nicht nur auf Spezialgebieten Weiterbildungsmaßnahmen anbietet;
grundsätzlich jedermann offensteht;
in Anbetracht ihrer pädagogischen, fachlichen und materiellen Voraussetzungen die Gewähr für eine erfolgreiche und dauerhafte Bildungsarbeit bietet;
ein System zur Sicherung und Entwicklung der Qualität ihrer Bildungsarbeit anwendet;
von einer nach Vorbildung und Werdegang geeigneten Person geleitet wird;
zur Offenlegung ihrer Bildungsziele, Organisations- und Arbeitsformen, Personalausstattung, Teilnehmerzahl und Finanzierung gegenüber dem Freistaat Sachsen bereit ist.
Die Förderung von Einrichtungen oder Landesorganisationen mit Internats- und Wirtschaftsbetrieb setzt neben den Erfordernissen von Absatz 1 die Gemeinnützigkeit der Einrichtung voraus.
Anerkannte Volkshochschulen, Einrichtungen oder Landesorganisationen können frühestens im übernächsten auf die Anerkennung folgenden Haushaltsjahr erstmalig eine Förderung erhalten.
Eine Volkshochschule, Einrichtung oder Landesorganisation ist auf schriftlichen Antrag ihres Trägers als förderungswürdig anzuerkennen, wenn
Für andere Bildungsinstitutionen als Volkshochschulen ist der nach Absatz 3 Satz 2 ermittelte Umfang an Lerneinheiten nach Prozentsätzen aufzuteilen. § 8 Absatz…
Landesverbände der Weiterbildung im Sinne von § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes sind für eine Förderung nach § 14 zuwendungsberechtigt.
die Eigenerklärung von Volkshochschulen, dass die Voraussetzungen nach § 4 beachtet werden,
(1) Der Träger einer anerkannten Volkshochschule, Einrichtung oder Landesorganisation erhält nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 auf Antrag eine Grundförderung. Er…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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