Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Gesetz wird geladen …
§ 32 WFNG NRW — Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen fürMiet- und Genossenschaftswohnungen aus öffentlichen Mittelnund Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppe I | Junoda