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Eine Weiterbildungsbezeichnung aufgrund dieses Gesetzes darf nur von Personen geführt werden, denen sie verliehen worden ist.
Eine Weiterbildungsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 wird auf Antrag Personen verliehen, die nachweisen, daß sie
Die Weiterbildungsbezeichnung kann neben einer Berufsbezeichnung geführt werden. Mehrere Weiterbildungsbezeichnungen dürfen nebeneinander geführt werden.
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines gesetzlich geregelten Gesundheits- oder Pflegefachberufs können nach Weiterbildung in einer…
Die Erlaubnis zum Führen einer in § 14 aufgeführten Weiterbildungsbezeichnung erhält, wer die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 WuHG erfüllt und eine nach…
Die Anerkennung zum Führen einer in den Abschnitten 2 bis 5 aufgeführten Weiterbildungsbezeichnung erhält, wer die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 WuHG…
Zugangsberechtigt für einen Weiterbildungslehrgang nach dieser Verordnung sind Pflegekräfte, die eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.