§ 11 WaStrVermRGGesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 36 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 37 WasSiGGesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 2 WFStGGesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 13 WoStatGGesetz über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.